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AGB: 1.ki

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) — Version 1.3, August 2026

Diese Fassung ist inhaltlich identisch mit dem Dokument 1mpact_AGB_v1-3_August2026, das Angeboten und Aufträgen als Anlage beigefügt wird. AGB als PDF

Herrnfeldstraße 9, 84036 Kumhausen, Deutschland — zur Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen 1.ki — Inhaber Christian BAECKER (nachfolgend „1.ki") und dem Kunden.
  2. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, 1.ki stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor und bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. 1.ki erbringt Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, digitale Transformation, KI-Strategie, Informationstechnik sowie Interim Management. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  5. Angebote von 1.ki sind, sofern nicht abweichend angegeben, 30 Tage gültig. Mit schriftlicher Annahme eines Angebots kommt der Auftrag zustande (nachfolgend „Auftrag").

2. Leistungen

  1. Als Dienstleistungen erbringt 1.ki insbesondere:
    • Strategie- und Transformationsberatung, insbesondere KI und digitale Transformation
    • Interim Management (u. a. als Interim CTO, COO, CDO oder vergleichbare Führungsrolle)
    • Projektsteuerung, Koordination, Evaluation und Change Management
    • Implementierungsunterstützung, Parametrisierung und Schulung
    • Erstellung von Konzepten, Pflichtenheften und strategischen Planungsdokumenten
  2. Der Kunde entscheidet über die Umsetzung der Beratungsergebnisse und ist allein für die mithilfe der Beratung erzielten Ergebnisse verantwortlich.
  3. Die Leistungen von 1.ki sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist das sorgfältige und fachgerechte Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg. Das gilt auch dann, wenn im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen entstehen, etwa Konzepte, Berichte, Dokumentationen, Analysen oder Spezifikationen, und unabhängig davon, ob die Vergütung nach Aufwand oder als Festpreis vereinbart ist.
  4. Eine Werkleistung im Sinne des § 631 BGB wird nur erbracht, wenn die Parteien sie im Auftrag ausdrücklich als solche bezeichnen und darin den geschuldeten Erfolg sowie die Abnahmekriterien beschreiben. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung liegt keine Werkleistung vor. Ein vereinbarter Festpreis begründet für sich genommen keine Werkleistung.
  5. 1.ki erbringt die Leistungen als selbständiger Unternehmer, weisungsfrei und in eigener Verantwortung für die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.ki ist in die betriebliche Organisation des Kunden nicht eingegliedert und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsausführung. Zeit und Ort der Tätigkeit bestimmt 1.ki selbst, soweit der Gegenstand des Auftrags dies zulässt. Fachliche Vorgaben zum Gegenstand des Auftrags und vereinbarte Termine bleiben unberührt. 1.ki ist berechtigt, gleichzeitig für andere Auftraggeber tätig zu sein, und schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit über die im Auftrag vereinbarte Leistung hinaus.
  6. 1.ki ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen. Näheres regelt § 11.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und kostenfrei erbracht werden.
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere:
    • 1.ki von allen relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen;
    • kompetente Ansprechpartner und verantwortliche Entscheidungsträger freizustellen;
    • rechtzeitig Koordinationsarbeiten vorzunehmen und verbindliche Entscheidungen zu treffen;
    • Arbeitsräume, IT-Systeme und Infrastruktur nach Bedarf zur Verfügung zu stellen;
    • benötigte Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen;
    • jederzeit Zugang zu den erforderlichen Räumen zu ermöglichen.
  3. Der Kunde benennt eine verantwortliche Person, die berechtigt ist, verbindliche Angaben zu machen und Entscheidungen zu treffen, sowie für deren Abwesenheit eine ebenso berechtigte Vertretung. Beide werden bei Auftragsbeginn in Textform benannt. Änderungen teilt der Kunde unverzüglich mit. Ist während einer Abwesenheit weder die verantwortliche Person noch ihre Vertretung erreichbar, gehen dadurch verursachte Verzögerungen und Mehraufwand zu Lasten des Kunden.
  4. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen aller von ihm beschafften Softwareprodukte.
  5. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert nach dem jeweils gültigen Tagessatz in Rechnung gestellt werden.
  6. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten kann im Auftrag eine monatliche Kapazität in Personentagen vereinbart werden. Maßgeblich für die Vergütung sind die tatsächlich geleisteten Personentage. Abwesenheitszeiten von 1.ki werden nicht vergütet und mindern die vereinbarte Kapazität des betreffenden Monats. 1.ki zeigt geplante Abwesenheiten von mehr als drei zusammenhängenden Tagen mindestens vier Wochen im Voraus an. Eine Verpflichtung zur Nachholung nicht abgerufener Kapazität besteht nicht.

4. Vergütung

  1. 1.ki stellt ihre Leistungen nach Aufwand auf Basis eines vereinbarten Tages- oder Stundensatzes in Rechnung. Abweichende Vergütungsmodelle (z. B. Festpreis, Retainer) können im Auftrag vereinbart werden.
  2. Ein Personentag entspricht 8 Stunden Leistungserbringung. Die Angabe von Wochen oder Monaten ist ein Richtwert und begründet keine Aufwandsgarantie.
  3. Der angefallene Zeitaufwand wird durch einen Leistungsnachweis dokumentiert, den 1.ki dem Kunden monatlich, bei kürzeren Aufträgen nach Abschluss, in Textform vorlegt. Der Kunde gegenzeichnet den Leistungsnachweis oder widerspricht ihm innerhalb von 14 Tagen ab Zugang in Textform unter Angabe der beanstandeten Positionen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der ausgewiesene Aufwand als anerkannt. 1.ki weist bei der Vorlage ausdrücklich auf die Frist und auf diese Folge hin. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf den Umfang des Aufwands. Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung bleiben unberührt.
  4. Die Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach Absatz 5. Reisezeiten werden zu 50 % des Stundensatzes vergütet, sofern nicht anders vereinbart. Für Fahrten mit dem Pkw gilt anstelle der nachgewiesenen Kosten eine Pauschale von 0,80 Euro je gefahrenem Kilometer, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist. Mit der Pauschale sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Fahrzeugs abgegolten. Reisezeiten werden hierdurch nicht abgegolten. Maßgeblich für die Entfernung ist die von einem marktüblichen Routenberechnungsdienst, etwa Google Maps, für die Hin- und Rückfahrt als Hauptroute ausgewiesene Straßenverbindung zwischen dem Sitz von 1.ki und dem Einsatzort. Sie wird auf volle zehn Kilometer kaufmännisch gerundet. Strecken unter zehn Kilometern werden nicht gerundet.
  5. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden zusätzlich zur Vergütung berechnet. Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel als des Pkw werden die tatsächlich angefallenen Kosten gegen Nachweis berechnet. Bahnfahrten erfolgen in der ersten Klasse, Flüge in der Economy Class, ab einer Flugdauer von vier Stunden in der Business Class. Eine Übernachtung gilt als erforderlich, wenn die tägliche Rückkehr an den Sitz von 1.ki nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar ist sie, wenn die Abwesenheit mehr als zwölf Stunden oder die Reisezeit für Hin- und Rückweg zusammen mehr als drei Stunden beträgt, oder wenn die Anreise vor 6:00 Uhr beginnen oder die Rückreise nach 22:00 Uhr enden müsste. Übernachtungskosten werden in ortsüblicher Mittelklasse gegen Nachweis berechnet, Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der jeweils geltenden steuerlichen Pauschbeträge.
  6. Zuschläge: zwischen 20:00 und 07:00 Uhr +50 %, an Wochenenden (Sa/So) +100 %, an gesetzlichen Feiertagen +100 % des Stundensatzes.
  7. Bei Abrechnung nach Aufwand werden monatliche Rechnungen gestellt. Bei Festpreisvereinbarungen sind Abschlagszahlungen gemäß den im Auftrag definierten Meilensteinen fällig.
  8. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet.
  9. Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Gegenansprüchen zulässig.
  10. Termine am Standort des Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort werden mit mindestens einem Personentag berechnet. Reisezeiten sowie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden davon unberührt nach den Absätzen 4 und 5 gesondert berechnet. Abweichende Vereinbarungen im Auftrag gehen vor.
  11. Ein vereinbarter Festpreis setzt voraus, dass die im Auftrag vorgesehenen Termine und Mitwirkungsleistungen eingehalten werden. Verschiebt der Kunde vereinbarte Termine oder erbringt er Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig, verlängern sich die Termine von 1.ki angemessen, und der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Tagessatz zusätzlich vergütet. Führen vom Kunden zu vertretende Verschiebungen dazu, dass der vereinbarte Leistungszeitraum um mehr als 25 Prozent, mindestens aber um zwei Wochen überschritten wird, entfällt die Festpreisbindung. Die weitere Leistungserbringung erfolgt dann nach Aufwand zum vereinbarten Tagessatz. 1.ki zeigt dies dem Kunden vorher an.

5. Termine

  1. 1.ki hält vereinbarte Terminpläne nach besten Möglichkeiten ein; Abweichungen werden frühzeitig schriftlich mitgeteilt.
  2. Bei schuldhafter Terminüberschreitung durch 1.ki setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.
  3. Festgelegte Einsatzpläne sind für beide Vertragspartner verbindlich; Änderungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Terminverzögerungen durch den Kunden, Dritte oder höhere Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Streik, behördliche Maßnahmen) gehen nicht zu Lasten von 1.ki; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
  5. Vor Buchung von Reiseleistungen holt 1.ki die Bestätigung des Termins durch den Kunden in Textform ein. Die Buchung erfolgt wirtschaftlich, insbesondere ohne kostenpflichtige Flexibilitätsoptionen. Verschiebt oder sagt der Kunde einen bestätigten Termin danach ab, ohne dass 1.ki dies zu vertreten hat, trägt der Kunde die tatsächlich angefallenen, nicht mehr stornier- oder umbuchbaren Kosten gegen Nachweis. 1.ki nutzt zumutbare Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten. Weist der Kunde nach, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind, ist nur der geringere Betrag zu erstatten.
  6. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Vor-Ort-Termin nicht wahr oder sagt er ihn weniger als zehn Werktage vorher ab, ohne dass 1.ki dies zu vertreten hat, wird die für den Termin vereinbarte Beratungszeit vergütet. Bei Absage zwischen fünf und zehn Werktagen vor dem Termin werden 50 Prozent, bei Absage von weniger als fünf Werktagen oder bei Nichtwahrnehmung 100 Prozent vergütet. 1.ki lässt sich anrechnen, was 1.ki infolge des Ausfalls an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Zeit erwirbt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 1.ki kein oder ein geringerer Nachteil entstanden ist. Virtuelle Termine bleiben hiervon unberührt.

6. Nachträgliche Änderungswünsche

  1. Die Vertragspartner können jederzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen.
  2. Wünscht der Kunde eine Änderung, teilt 1.ki schriftlich mit, ob sie umsetzbar ist und welche Auswirkungen auf Leistungsumfang, Kosten und Zeitplan bestehen. Bis zur schriftlichen Einigung gilt der ursprüngliche Auftrag fort.
  3. Unwesentliche Änderungen können einvernehmlich formlos vereinbart werden; wesentliche Änderungen bedürfen eines schriftlichen Nachtrags.

7. Immaterialgüterrechte

  1. Bestehende Rechte der Vertragspartner an unabhängig von der vertraglichen Leistung entstandenen Entwicklungen bleiben unberührt.
  2. Die Erfüllung eines Auftrages schließt — mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung — keine Einräumung von Rechten oder Lizenzen an Schutzrechten, Know-how oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten von 1.ki ein.
  3. Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte an den in Erfüllung des Auftrages erstellten Arbeitsergebnissen, verbleiben bei 1.ki — Christian BAECKER. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.
  4. 1.ki und der Kunde dürfen das aus der Auftragsausführung resultierende Know-how frei nutzen, soweit keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
  5. Der Kunde sichert zu, nur solche Unterlagen zugänglich zu machen, zu deren Überlassung er berechtigt ist. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.

8. Erfüllung und Abnahme

  1. Die Erbringung reiner Dienstleistungen wird durch vom Kunden gegenzuzeichnende Tätigkeitsnachweise dokumentiert.
  2. Werkleistungen gelten als erbracht, sobald 1.ki sie gemäß Auftragsvorgaben abgeschlossen und dem Kunden übergeben hat.
  3. Unterlagen gelten als vertragsgemäß, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich und begründet Mängel benennt. 1.ki weist bei der Vorlage ausdrücklich auf diese Folge hin.
  4. Bei Werkleistungen nach § 2 Absatz 4 wird die förmliche Abnahme individualvertraglich geregelt.

9. Gewährleistung

  1. Für unerhebliche Abweichungen der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Mängelgewährleistungsansprüche.
  2. Im Fall von Mängeln einer Werkleistung hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung; die Kosten trägt 1.ki. Der Kunde unterstützt bei der Nacherfüllung auf eigene Kosten.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl (in der Regel nach zwei Versuchen), stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Fehler sind von 1.ki nur zu vertreten, wenn sie nicht in den Vorgaben des Kunden, seiner Systemumgebung oder der Art seiner Nutzung begründet sind.
  5. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich keine längeren Fristen vorgeschrieben sind.

10. Haftung

  1. 1.ki haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 1.ki nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Einsatz von Subunternehmern

  1. 1.ki ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen und wählt diese sorgfältig aus.
  2. Das Vertragsverhältnis mit Subunternehmern wird durch den Einsatz beim Kunden nicht berührt; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Subunternehmer entsteht nicht.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, ohne schriftliche Einwilligung von 1.ki während des Auftrages und für 12 Monate nach dessen Beendigung keine durch 1.ki eingesetzten Subunternehmer direkt zu beauftragen oder zu übernehmen.
  4. 1.ki kann Subunternehmer aus wichtigen Gründen auswechseln, sofern die Qualität der Leistungserbringung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

12. KI-gestützte Leistungserbringung

  1. 1.ki kann zur Leistungserbringung KI-basierte Tools und Systeme (insbesondere Large Language Models und Automatisierungsplattformen) einsetzen, sofern dies dem Leistungszweck dient.
  2. Der Einsatz erfolgt unter fachkundiger Kontrolle. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen; 1.ki prüft KI-Outputs auf Plausibilität und Eignung.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten und als vertraulich eingestufte Informationen ohne Zustimmung von 1.ki nicht in KI-Systeme einzugeben.
  4. Die Verantwortung für auf Basis von Beratungsleistungen getroffene unternehmerische Entscheidungen verbleibt uneingeschränkt beim Kunden.

13. Geförderte Beratungen

  1. Ist eine Beratungsleistung Gegenstand einer öffentlichen Förderung, insbesondere im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts. Bei Widersprüchen zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB gehen sie vor.
  2. 1.ki finanziert, vorfinanziert, übernimmt oder verrechnet die Beratungskosten weder ganz noch teilweise, weder selbst noch über mit 1.ki in Verbindung stehende Dritte. Eine Aufrechnung der Beratungskosten mit Forderungen des Kunden gegen 1.ki ist ausgeschlossen.
  3. 1.ki erhält keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstigen Vergütungen von Herstellern, Systemintegratoren oder sonstigen Anbietern der im Rahmen der Beratung betrachteten Produkte und Leistungen. Entsteht ein vergütetes Partnerverhältnis, zeigt 1.ki dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich an.
  4. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass zwischen ihm und 1.ki weder ein Beteiligungs- oder Anstellungsverhältnis noch ein Angehörigenverhältnis im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 StGB besteht. Der Kunde zeigt 1.ki unverzüglich an, wenn ein solches Verhältnis während der Laufzeit des Auftrags entsteht.
  5. Angebote von 1.ki für förderfähige Beratungen sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB dar. Der Auftrag kommt erst zustande, nachdem dem Kunden das Informationsschreiben der zuständigen Leitstelle vorliegt und er 1.ki den Auftrag danach schriftlich erteilt. 1.ki weist darauf hin, dass nach den Förderbedingungen bereits der Abschluss des Beratungsvertrags als Beginn der Beratung gilt und eine vorherige Beauftragung die Förderung ausschließt.
  6. Die Entscheidung über die Bewilligung eines Zuschusses trifft ausschließlich die Bewilligungsbehörde. 1.ki sagt eine Förderung nicht zu und übernimmt für Bewilligung, Höhe und Auszahlung keine Gewähr. Die Vergütungspflicht des Kunden gegenüber 1.ki besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Vertragspartner behandeln als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder von berechtigten Dritten ohne Verstoß erlangt wurden.
  3. 1.ki ist berechtigt, den Kunden namentlich in eine Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Referenzangaben bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
  4. Der Kunde führt vor und während der Tätigkeiten von 1.ki an kundeneigenen IT-Systemen vollständige und geprüfte Datensicherungen durch.
  5. Soweit 1.ki personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne AVV verarbeitet 1.ki keine personenbezogenen Daten im Auftrag.

15. Dauer und Beendigung

  1. Aufträge für Beratungsdienstleistungen können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden.
  2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Festpreisauftrages durch den Kunden beträgt die an 1.ki zu leistende Entschädigung 30 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
  3. Jeder Vertragspartner kann den Auftrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholter wesentlicher Pflichtverletzung trotz Abmahnung oder bei Insolvenzantrag des anderen Vertragspartners.

16. Schlussbestimmungen

  1. Rechte aus dem Auftrag oder diesen AGB können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von 1.ki abgetreten werden.
  2. Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen eines schriftlichen Nachtrags, der ausdrücklich auf den Auftrag Bezug nimmt.
  3. Im Fall von Widersprüchen zwischen Auftrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Auftrages vor.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  5. GmbH-Vorbehalt: Sofern 1.ki in eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, gehen alle aus diesen AGB und laufenden Aufträgen resultierenden Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über; der Kunde wird schriftlich informiert.
  6. Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Landshut, Deutschland.

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Version 1.3, Stand August 2026