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AGB: 1.ki

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) — Version 1.0, April 2026

Diese Fassung ist inhaltlich identisch mit dem Dokument 1mpact_AGB_v1-0_April2026, das Angeboten und Aufträgen als Anlage beigefügt wird. AGB als PDF

Herrnfeldstraße 9, 84036 Kumhausen, Deutschland — zur Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen 1.ki — Inhaber Christian BAECKER (nachfolgend „1.ki") und dem Kunden.
  2. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, 1.ki stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor und bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. 1.ki erbringt Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, digitale Transformation, KI-Strategie, Informationstechnik sowie Interim Management. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  5. Angebote von 1.ki sind, sofern nicht abweichend angegeben, 30 Tage gültig. Mit schriftlicher Annahme eines Angebots kommt der Auftrag zustande (nachfolgend „Auftrag").

2. Leistungen

  1. Als Dienstleistungen erbringt 1.ki insbesondere:
    • Strategie- und Transformationsberatung, insbesondere KI und digitale Transformation
    • Interim Management (u. a. als Interim CTO, COO, CDO oder vergleichbare Führungsrolle)
    • Projektsteuerung, Koordination, Evaluation und Change Management
    • Implementierungsunterstützung, Parametrisierung und Schulung
    • Erstellung von Konzepten, Pflichtenheften und strategischen Planungsdokumenten
  2. Beratungsdienstleistungen werden vom Kunden geleitet und kontrolliert. Der Kunde ist allein für die mithilfe der Beratung erzielten Ergebnisse verantwortlich.
  3. Als Werkleistungen erbringt 1.ki Projektsteuerungsleistungen sowie die Erstellung klar definierter Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Spezifikationen). Werkleistungen werden unter der Leitung von 1.ki durchgeführt.
  4. 1.ki ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen. Näheres regelt § 11.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und kostenfrei erbracht werden.
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere:
    • 1.ki von allen relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen;
    • kompetente Ansprechpartner und verantwortliche Entscheidungsträger freizustellen;
    • rechtzeitig Koordinationsarbeiten vorzunehmen und verbindliche Entscheidungen zu treffen;
    • Arbeitsräume, IT-Systeme und Infrastruktur nach Bedarf zur Verfügung zu stellen;
    • benötigte Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen;
    • jederzeit Zugang zu den erforderlichen Räumen zu ermöglichen.
  3. Der Kunde benennt eine verantwortliche Person, die berechtigt ist, verbindliche Angaben zu machen und Entscheidungen zu treffen.
  4. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen aller von ihm beschafften Softwareprodukte.
  5. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert nach dem jeweils gültigen Tagessatz in Rechnung gestellt werden.

4. Vergütung

  1. 1.ki stellt ihre Leistungen nach Aufwand auf Basis eines vereinbarten Tages- oder Stundensatzes in Rechnung. Abweichende Vergütungsmodelle (z. B. Festpreis, Retainer) können im Auftrag vereinbart werden.
  2. Ein Personentag entspricht 8 Stunden Leistungserbringung. Die Angabe von Wochen oder Monaten ist ein Richtwert und begründet keine Aufwandsgarantie.
  3. Der angefallene Zeitaufwand wird durch einen Tätigkeitsnachweis dokumentiert, den der Kunde gegenzeichnet.
  4. Die Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. nachgewiesener Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Reisezeiten werden zu 50 % des Stundensatzes vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Zuschläge: zwischen 20:00 und 07:00 Uhr +50 %, an Wochenenden (Sa/So) +100 %, an gesetzlichen Feiertagen +100 % des Stundensatzes.
  6. Bei Abrechnung nach Aufwand werden monatliche Rechnungen gestellt. Bei Festpreisvereinbarungen sind Abschlagszahlungen gemäß den im Auftrag definierten Meilensteinen fällig.
  7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
  8. Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

5. Termine

  1. 1.ki hält vereinbarte Terminpläne nach besten Möglichkeiten ein; Abweichungen werden frühzeitig schriftlich mitgeteilt.
  2. Bei schuldhafter Terminüberschreitung durch 1.ki setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.
  3. Festgelegte Einsatzpläne sind für beide Vertragspartner verbindlich; Änderungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Terminverzögerungen durch den Kunden, Dritte oder höhere Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Streik, behördliche Maßnahmen) gehen nicht zu Lasten von 1.ki; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

6. Nachträgliche Änderungswünsche

  1. Die Vertragspartner können jederzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen.
  2. Wünscht der Kunde eine Änderung, teilt 1.ki schriftlich mit, ob sie umsetzbar ist und welche Auswirkungen auf Leistungsumfang, Kosten und Zeitplan bestehen. Bis zur schriftlichen Einigung gilt der ursprüngliche Auftrag fort.
  3. Unwesentliche Änderungen können einvernehmlich formlos vereinbart werden; wesentliche Änderungen bedürfen eines schriftlichen Nachtrags.

7. Immaterialgüterrechte

  1. Bestehende Rechte der Vertragspartner an unabhängig von der vertraglichen Leistung entstandenen Entwicklungen bleiben unberührt.
  2. Die Erfüllung eines Auftrages schließt — mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung — keine Einräumung von Rechten oder Lizenzen an Schutzrechten, Know-how oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten von 1.ki ein.
  3. Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte an den in Erfüllung des Auftrages erstellten Arbeitsergebnissen, verbleiben bei 1.ki — Christian BAECKER. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.
  4. 1.ki und der Kunde dürfen das aus der Auftragsausführung resultierende Know-how frei nutzen, soweit keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
  5. Der Kunde sichert zu, nur solche Unterlagen zugänglich zu machen, zu deren Überlassung er berechtigt ist. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.

8. Erfüllung und Abnahme

  1. Die Erbringung reiner Dienstleistungen wird durch vom Kunden gegenzuzeichnende Tätigkeitsnachweise dokumentiert.
  2. Werkleistungen gelten als erbracht, sobald 1.ki sie gemäß Auftragsvorgaben abgeschlossen und dem Kunden übergeben hat.
  3. Unterlagen gelten als vertragsgemäß, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich und begründet Mängel benennt. 1.ki weist bei der Vorlage ausdrücklich auf diese Folge hin.
  4. Bei Werkleistungen wird die förmliche Abnahme individualvertraglich geregelt.

9. Gewährleistung

  1. Für unerhebliche Abweichungen der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Mängelgewährleistungsansprüche.
  2. Im Fall von Mängeln einer Werkleistung hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung; die Kosten trägt 1.ki. Der Kunde unterstützt bei der Nacherfüllung auf eigene Kosten.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl (in der Regel nach zwei Versuchen), stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Fehler sind von 1.ki nur zu vertreten, wenn sie nicht in den Vorgaben des Kunden, seiner Systemumgebung oder der Art seiner Nutzung begründet sind.
  5. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich keine längeren Fristen vorgeschrieben sind.

10. Haftung

  1. 1.ki haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 1.ki nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Einsatz von Subunternehmern

  1. 1.ki ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen und wählt diese sorgfältig aus.
  2. Das Vertragsverhältnis mit Subunternehmern wird durch den Einsatz beim Kunden nicht berührt; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Subunternehmer entsteht nicht.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, ohne schriftliche Einwilligung von 1.ki während des Auftrages und für 12 Monate nach dessen Beendigung keine durch 1.ki eingesetzten Subunternehmer direkt zu beauftragen oder zu übernehmen.
  4. 1.ki kann Subunternehmer aus wichtigen Gründen auswechseln, sofern die Qualität der Leistungserbringung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

12. KI-gestützte Leistungserbringung

  1. 1.ki kann zur Leistungserbringung KI-basierte Tools und Systeme (insbesondere Large Language Models und Automatisierungsplattformen) einsetzen, sofern dies dem Leistungszweck dient.
  2. Der Einsatz erfolgt unter fachkundiger Kontrolle. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen; 1.ki prüft KI-Outputs auf Plausibilität und Eignung.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten und als vertraulich eingestufte Informationen ohne Zustimmung von 1.ki nicht in KI-Systeme einzugeben.
  4. Die Verantwortung für auf Basis von Beratungsleistungen getroffene unternehmerische Entscheidungen verbleibt uneingeschränkt beim Kunden.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Vertragspartner behandeln als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder von berechtigten Dritten ohne Verstoß erlangt wurden.
  3. 1.ki ist berechtigt, den Kunden namentlich in eine Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Referenzangaben bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
  4. Der Kunde führt vor und während der Tätigkeiten von 1.ki an kundeneigenen IT-Systemen vollständige und geprüfte Datensicherungen durch.
  5. Soweit 1.ki personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne AVV verarbeitet 1.ki keine personenbezogenen Daten im Auftrag.

14. Dauer und Beendigung

  1. Aufträge für Beratungsdienstleistungen können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden.
  2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Festpreisauftrages durch den Kunden beträgt die an 1.ki zu leistende Entschädigung 30 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
  3. Jeder Vertragspartner kann den Auftrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholter wesentlicher Pflichtverletzung trotz Abmahnung oder bei Insolvenzantrag des anderen Vertragspartners.

15. Schlussbestimmungen

  1. Rechte aus dem Auftrag oder diesen AGB können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von 1.ki abgetreten werden.
  2. Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen eines schriftlichen Nachtrags, der ausdrücklich auf den Auftrag Bezug nimmt.
  3. Im Fall von Widersprüchen zwischen Auftrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Auftrages vor.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  5. GmbH-Vorbehalt: Sofern 1.ki in eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, gehen alle aus diesen AGB und laufenden Aufträgen resultierenden Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über; der Kunde wird schriftlich informiert.
  6. Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Landshut, Deutschland.

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Version 1.0, Stand April 2026