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Barrierefreiheit: 1.ki

Barrierefreiheit

Haltung zum European Accessibility Act und Erklärung zum Stand dieser Website

1. Haltung

Digitale Angebote sollen für alle nutzbar sein. Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Sorgfalt. Wer Transformation berät und dabei selbst Menschen aussperrt, ist unglaubwürdig.

Diese Website unterliegt dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht, siehe Abschnitt 2. Die Anforderungen werden trotzdem angewendet, weil sie fachlich richtig sind. Sie sind an drei Stellen zu erkennen:

  • Die Seiten sind vollständig mit der Tastatur bedienbar, jedes Bedienelement ist erreichbar und der Fokus ist jederzeit sichtbar.
  • Alle Textfarben erreichen mindestens die Stufe AA nach WCAG 2.1, gemessen und nicht geschätzt.
  • Wer mehr Kontrast oder größere Schrift braucht, schaltet unten in der Fußzeile um, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Barrierefreiheit ist dabei kein abgeschlossener Zustand. Diese Erklärung nennt deshalb auch, was noch nicht erreicht ist.

2. Rechtslage und Geltung

Der European Accessibility Act ist in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt und gilt seit dem 28.06.2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Für 1.ki - Christian BAECKER greifen zwei Ausnahmen unabhängig voneinander. Erstens erfasst das Gesetz nur Angebote an Verbraucher. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen. Zweitens nimmt § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen aus, also Anbieter mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beides trifft hier zu.

Diese Erklärung ist deshalb freiwillig. Sie ist keine Erklärung nach § 12b Behindertengleichstellungsgesetz, wie sie öffentliche Stellen abgeben, und begründet keine Verpflichtung, die ohne sie nicht bestünde. Sie beschreibt schlicht den Stand.

3. Drei Darstellungsstufen

Am Fuß jeder Seite lässt sich die Darstellung umschalten. Die Wahl gilt sofort und für alle Seiten dieses Auftritts.

StufeWas sich ändertGedacht für
Standard Markenauftritt in dunklen Farben. Alle Textfarben erfüllen WCAG 2.1 Stufe AA. Den Regelfall.
Komfort Dieselbe Farbwelt, größere Schrift, mehr Zeilenabstand, größere Klickflächen, kein Hintergrundbild, keine Bewegung. Leichte Sehbeeinträchtigung, Ermüdung, kleine Bildschirme, Empfindlichkeit gegenüber Bewegung.
Hoher Kontrast Heller Grund mit dunkler Schrift, umgekehrte Kontraste, keine Verläufe, keine Transparenz, größte Schrift, kräftige Rahmen. Alle Textfarben erreichen mindestens 7:1 und damit Stufe AAA. Deutliche Sehbeeinträchtigung, Blendempfindlichkeit, schwierige Lichtverhältnisse.

Die Einstellungen des Betriebssystems werden ohne Zutun beachtet. Wer dort hohen Kontrast oder reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt die passende Stufe beim ersten Aufruf. Eine bewusste Wahl in der Fußzeile hat immer Vorrang.

Die getroffene Wahl wird lokal im Browser gespeichert, damit sie beim Seitenwechsel nicht verloren geht. Gespeichert wird ausschließlich der gewählte Wert, keine Kennung und kein Zeitstempel. Details in der Datenschutzerklärung.

4. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA nach eigener Prüfung weitgehend vereinbar. Die unter Nummer 6 genannten Punkte sind noch offen.

In der Stufe Hoher Kontrast werden die Farbanforderungen der Stufe AAA erfüllt. Die übrigen AAA-Kriterien, etwa Gebärdensprachvideos oder Texte in einfacher Sprache, werden nicht erfüllt und sind auch nicht angestrebt.

5. Geprüfte Kriterien

  • Farbkontraste. Jede Kombination aus Text- und Hintergrundfarbe wurde rechnerisch gegen die WCAG-Formel geprüft, nicht nach Augenmaß. Zwei Kombinationen fielen dabei durch und wurden korrigiert.
  • Tastaturbedienung. Menü, Umschalter, Tabellenwerkzeuge und alle Links sind ohne Maus erreichbar. Menü und Menüs schließen mit der Escape-Taste.
  • Sichtbarer Fokus. Jedes Bedienelement zeigt beim Ansteuern einen deutlichen Rahmen, in den Zusatzstufen verstärkt.
  • Struktur. Überschriften folgen einer lückenlosen Rangfolge, jede Seite hat einen Sprunglink zum Inhalt, Bereiche sind ausgezeichnet.
  • Ohne JavaScript nutzbar. Rechtstexte bleiben vollständig lesbar, Tabellen bleiben Tabellen. Nur die Komfortfunktionen entfallen.
  • Bewegung. Die Seiten enthalten keine automatischen Animationen. Übergänge werden abgeschaltet, sobald das Gerät reduzierte Bewegung meldet.
  • Vergrößerung. Der Inhalt bleibt bis 200 Prozent Zoom ohne waagerechtes Scrollen nutzbar. Datentabellen scrollen bewusst waagerecht, das ist bei tabellarischen Daten zulässig.
  • Schrift. Montserrat wird vom eigenen Server geladen, es entsteht keine Abhängigkeit von einem Dienst Dritter.

6. Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Offen und bekannt:

  • Keine Prüfung mit Hilfsmitteln. Bisher wurde nicht mit Screenreadern wie NVDA, JAWS oder VoiceOver getestet. Die Auszeichnung folgt dem Standard, ein Test unter realen Bedingungen steht aus.
  • Keine Prüfung durch Betroffene. Menschen mit Behinderung waren an der Bewertung nicht beteiligt. Rückmeldungen sind ausdrücklich willkommen.
  • Landingpages auf fremder Plattform. Ein Teil des Auftritts läuft über HubSpot und ein dort erworbenes Vorlagenpaket. Dessen Barrierefreiheit liegt nicht vollständig in eigener Hand.
  • Schriftschnitte unvollständig. Montserrat liegt derzeit nur in einem Schnitt vor. Fette Stellen werden vom Browser hochgerechnet, was die Unterscheidbarkeit von Überschriften schwächt.
  • Dokumente zum Herunterladen. Bereitgestellte PDF-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei ausgezeichnet.

7. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.08.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: rechnerische Kontrastprüfung aller Farbkombinationen, Durchsicht der Auszeichnung und Bedienung mit der Tastatur. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

Die Erklärung wird überprüft, sobald sich der Auftritt wesentlich ändert, mindestens jedoch jährlich.

8. Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen eine Barriere begegnet oder Sie einen Inhalt nicht wahrnehmen können, melden Sie sich. Eine Nachricht mit dem betroffenen Punkt genügt, eine Form ist nicht vorgeschrieben.

Christian BAECKER
E-Mail: c@1.ki
Telefon: +49 174 1880 433

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Benötigte Inhalte werden auf Wunsch in einer zugänglichen Form nachgereicht, etwa als reiner Text oder telefonisch.

9. Durchsetzungsverfahren

Ein förmliches Durchsetzungsverfahren steht hier nicht offen, weil die gesetzlichen Anforderungen nach Abschnitt 2 nicht greifen. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Für Beschwerden gegenüber öffentlichen Stellen ist die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz zuständig, ebenfalls nicht einschlägig.

Der direkte Weg über Abschnitt 8 ist schneller und führt zu einer Änderung statt zu einem Verfahren.

Stand: 04.08.2026